Leben bei uns –
auf der Halbinsel Mettnau
Das Pflegeheim Hospital zum Heiligen Geist verfügt über 90 vollstationäre Plätze, 6 für den Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege. Außerdem ist eine Tagespflege mit 24 Plätzen angegliedert.
Die Einrichtung liegt im Süden von Baden-Württemberg, im Zentrum der großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee, inmitten in der Fußgängerzone der historischen Altstadt. In der Kreisstadt leben heute über ca. 30.000 Einwohner.
Die Stadt Radolfzell besitzt einen hohen überregionalen Stellenwert als Kurort. Die umliegenden Dörfer und die Stadt selbst gilt als Naherholungs- und Freizeitgebiet. Dies liegt vor allem an dem milden Klima, dem Bodensee und der hervorragenden Infrastruktur Im Zuge der Freizeitgestaltung und Betreuungsleistungen nutzen wir die Angebote von Radolfzell. Entdecken Sie hier schöne Stimmungsbilder von Radolfzell.
- Anbindung: Die nächstgelegenen, größeren Städte sind Konstanz (25 km östlich) und Singen am Hohentwiel (13 km westlich). Zur Bundesautobahn A 81 (Anschlussstelle Radolfzell) sind es ca. 3 km und zum Radolfzeller Bahnhof ca. 500 Meter. Die nächste Bushaltestelle befindet sich zwei Gehminuten vom Pflegeheim Hospital zum Heiligen Geist entfernt.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, ältere pflegebedürftige Menschen aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen und eine fachgerechte Pflege, soziale Betreuung und Versorgung anzubieten.
Leistungsangebot der Einrichtung
Um eine ganzheitliche und aktivierende Pflege, Betreuung und Versorgung sicherzustellen sind verlässliche Rahmenbedingungen unverzichtbar. Diese werden unmittelbar durch die Gesetzgebung, behördliche Rahmenbedingungen und durch Abstimmungsergebnisse mit den Kostenträgern beeinflusst und haben Auswirkung auf die Ausrichtung und Philosophie unserer Einrichtung, insbesondere auf unsere Unternehmens- und Qualitätspolitik. Die Wertvorstellungen, Haltung und visionäre Ausrichtung unserer Pflegeeinrichtung ist im Unternehmens-/Pflegeleitbild hinterlegt. Dies dient als Orientierungsrahmen für alle Mitarbeiter. Wir stellen ein Dienstleistungsangebot bereit, welches den individuellen Bedürfnissen und der persönlichen Lebenssituation der Klienten entspricht, durch Auswahl spezifischer Leistungsarten.
Das Leistungsprofil unserer Einrichtung wird den Bewohnern sowie deren Angehörigen/Betreuer beim Erstgespräch bzw. Heimeinzug vorgestellt. Dabei ermitteln wir Wünsche und Bedürfnisse und bieten Beratung. Das Leistungsprofil unserer Einrichtung wird im Zuge des Heimvertrages und der Kostenübersicht in schriftlicher Form ausgehändigt. Änderungen des Leistungsprofils werden der Heimfürsprecherin angezeigt und vermittelt, alle Bewohner erhalten die jeweils gültige Fassung und werden informiert.
Regelleistungen für Bewohner
Die vollstationäre Versorgung umfasst für jeden Bewohner eine Versorgung mit den erforderlichen Leistungen der Unterkunft, der Verpflegung sowie der Pflege und Betreuung. Diese erforderlichen Leistungen (Regelleistungen) sind mit dem täglichen Heimentgelt abgegolten. Der Inhalt der auf der Grundlage des Versorgungsvertrags zu erbringenden erforderlichen Regelleistungen ist nach Art, Inhalt und Umfang landeseinheitlich verbindlich zwischen den Pflegekassen und den Einrichtungen festgelegt (Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI). Die Regelleistungen für alle Bewohner umfassen folgende Leistungen:
- Unterkunft
Im Entgelt für die Unterkunft sind sämtliche Nebenkosten enthalten. Die Unterkunftsleistung umfasst auch die regelmäßige Reinigung und das Bereitstellen von Bettwäsche, Lagerungshilfen und Handtüchern, so dass der Bewohner nur seine persönliche Kleidung und Wäsche mitzubringen hat. Soweit diese maschinenwaschbar und mit dem Namen des Bewohners gekennzeichnet ist, übernimmt die Einrichtung auch deren Reinigung (vgl. hierzu auch § 4 des (Muster-)Heimvertrags). - Verpflegung
Es erfolgt eine Vollverpflegung. Sofern eine Sonderkost erforderlich ist, wird dies berücksichtigt (vgl. hierzu auch § 5 des (Muster-)Heimvertrags). - Allgemeine Pflege und Betreuungsleistungen
Inhalt der allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung im Tagesablauf, die teilweise oder vollständige Übernahme von Verrichtungen, die Beaufsichtigung und Anleitung. Die Selbständigkeit soll dabei möglichst weit erhalten oder wiederhergestellt werden. Hierzu gehören Hilfen bei der Körperpflege, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Hilfen bei der Mobilität, die Durchführung von Maßnehmen, die der behandelnde Arzt zur Behandlung und Linderung von Krankheiten angeordnet hat, Hilfen bei der persönlichen Lebensführung sowie Leistungen der sozialen Betreuung.
Bei den Pflege- oder Betreuungsleistungen richtet sich der Umfang der erforderlichen Leistungen nach dem persönlichen Bedarf. Dieser wird bei pflegeversicherten Personen durch die Pflegekasse oder die private Pflegeversicherung festgestellt, die aufgrund einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bzw. durch Medicproof oder einen anderen Gutachter die Einstufung in einen Pflegegrad vornehmen. Bei Empfängern von Sozialhilfe kann auch eine Feststellung des Bedarfs durch die Sozialhilfeträger erfolgen. In den übrigen Fällen wird der Bedarf durch die Einrichtung festgestellt.
Soweit für die Erbringung der Pflege Hilfsmittel erforderlich sind, die ausschließlich der Pflegeerleichterung dienen, werden diese von der Einrichtung gestellt. Hilfsmittel, die in den Leistungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung fallen, müssen für den Bewohner dagegen vom Arzt verordnet werden (z.B. individuell angepasste Rollstühle).
Medizinische und therapeutische Betreuung und Versorgung: die Sicherstellung einer adäquaten medizinisch-/therapeutischen Versorgungssituation ist wichtige Voraussetzung für das gesundheitliche Wohlergehen der Bewohner. Dazu suchen wir engen Kontakt mit den örtlichen Dienstleistern und gewährleisten einen regelmäßigen Informationsaustausch unter Berücksichtigung geltender Bestimmungen des Datenschutzes.
Zu unseren Partnern in diesem Bereich zählen:
- Haus- und Fachärzte
- Zertifizierte Wundmanager,
- Ernährungsberater,
- Fachberater Hilfs- und Heilmittelversorgung (Sanitätshäuser, Apotheken)
- Therapeuten (Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie)
- Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen
Weitere Leistungen im sozialpflegerischen Bereich sind derzeit folgende Leistungen als Gruppen- oder Einzelangebote:
- Beschäftigungstherapie (diese beinhaltet z.B.):
- Gedächtnistraining
- Basteln, Hand- und Werkarbeiten
- Singen, Spielen, Musizieren
- Sitztanz, Gymnastik
- Vorlesestunden
- Ausflüge
- Feste und Feiern
- Altennachmittage
- Hauszeitung
- Besuch von speziell ausgebildeten Besuchs-Clowns
(1x/Monat, jeweils abwechselnd im Gebäude Poststrasse und Seestrasse)
Zusätzliche Leistungen der Betreuung und Aktivierung nach § 43b( 87b) SGB XI
Für Bewohner mit den Pflegegraden 2 – 5, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen oder Hilfe zur Pflege nach dem Sozialhilferecht (SGB XII) oder nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, hat unsere Einrichtung mit den Pflegekassen ergänzend zu den allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen ein zusätzliches Angebot an Betreuungs- und Aktivierungsleistungen vereinbart. Hierbei handelt es sich um Angebote zur Teilnahme an verschiedenen Aktivitäten, wie z.B. Kochen, Backen, handwerkliche Arbeiten, Basteln, Malen, Singen u.ä. Die Bewohner werden hierbei von Mitarbeitern der Einrichtung betreut und begleitet und zu einer Teilnahme motiviert und aktiviert. Das zusätzliche Betreuungsangebot wird durch zusätzliches Personal sichergestellt, das ausschließlich über die Pflegeversicherung bzw. vom Sozialamt oder Versorgungsamt finanziert wird.
- Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI umfassen kostenpflichtige Leistungen für die Bewohner. Es handelt sich dabei um Wäschezeichnungen und Taschengeldverwahrkonten. Zusatzleistungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie über Maß des Notwendigen hinausgehen.
- Vermittlungsdienste: Wir vermitteln und organisieren auf individuellen Wunsch folgende Angebote:
- Krankentransporte,
- Medizinische Fußpflege/ Podologie
- Friseur
- Krankengymnastik/ Physiotherapie
- Ergotherapie
- Logopädie
Folgende Leistungen werden durch die Einrichtung nicht angeboten:
- Aufnahme von Beatmungspatienten (Schwerpunktpflege)
- Pflegebedürftige Personen mit apallischen Syndrom (Schwerpunktpflege)